Satzung des Stammtisches "Die Elektromeister"
Abschnitt 1 - Allgemeines
§1 Name:
Der Stammtisch trägt den Namen "Die Elektromeister".
§2 Rechtsstellung:
Der Stammtisch ist ein nicht eingetragener Verein.
§3 Vereinszweck:
Vereinszweck ist die Pflege und Förderung der
Geselligkeitskultur, der Abbau alltäglichen Frustes und die
gegenseitige Hilfe in allen Lebenslagen.
§4 Stammtischzeit und -ort:
(1) Der Stammtisch trifft sich jeden Donnerstag um 19.oo Uhr im
"Gartenheim Burgstädt-Nord" und endet regelmäßig
gegen 22.oo Uhr.
(2) Ausnahmen von Ort und Zeit sind möglich und bedürfen einer
Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder.
(3) Unentschuldigtes Zuspätkommen oder Fernbleiben wird mit 1
Euro Geldbuße geahndet.
§5 Stammtischgeburtstag:
(1) Der Stammtischgeburtstag ist aus Gründen, welche in der
Historie zu suchen sind nicht mehr zu ermitteln und wird deshalb
nicht begangen.
(2) Die Gründung des Stammtisches erfolgte im Jahr 1977.
§6 Sitzordnung:
(1) Die Sitzordnung lautet im Uhrzeigersinn, beginnend an der
Stirnseite: Karsten Knoblauch, Jörg Hausmann, Jürgen Stein,
Gerd Bussenius, Jörg Richter, Jörg Reinhold.
(2) Änderungen sind ausnahmsweise zulässig, wenn der Betroffene,
dessen Sitzplatz anderweitig besetzt werden soll, zustimmt.
(3) Diese Regelung gilt nicht bei Veranstaltungen außerhalb des
Stammlokals.
§7 Jahresbeitrag:
(1) Der Jahresbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 10
Euro, ist am ersten Donnerstag eines jeden Jahres zu entrichten
und dient der Deckung der laufenden Kosten.
(2) Für eine anderweitige Verwendung ist eine Mehrheit der
Stimmen der ordentlichen Mitglieder erforderlich.
(3) Am letzten Donnerstag eines jeden Jahres wird der
Schatzmeister den Kassenbericht vorlegen, nach dessen Einsicht
wird der Restbetrag der Umlage ins neue Jahr übernommen oder
gemeinsam vertrunken.
§8
Öffentlichkeitsarbeit:
(1) Das gesprochene Wort verbleibt grundsätzlich am Stammtisch.
(2) Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit stehen
ausschließlich dem Alterspräsidenten zu.
(3) Der Stammtisch präsentiert sich nach außen durch seine
Webseite www.unser-stammtisch.de.
§9 Besondere
Veranstaltungen:
(1) Der Stammtisch trifft sich aller 4 Wochen zum Bowling oder
zum Kegeln, wenn nicht ein anderer Termin beschlossen wurde.
(2) Ort und Zeit werden mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen
Mitglieder beschlossen und im Veranstaltungsplan veröffentlicht.
(3) Weitere Veranstaltungsvorschläge können durch jedes
ordentliche Mitglied zur Beschlussvorlage eingebracht werden.
Abschnitt 2 - Mitglieder
§10 Ordentliche
Mitglieder:
(1) Ordentliche Mitglieder sind Gerd Bussenius, Jörg Reinhold,
Karsten Knoblauch, Jörg Richter, Jörg Hausmann und Jürgen
Stein.
(2) Die aktive ordentliche Mitgliedschaft endet auf natürliche
Weise oder wenn es mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen
Mitglieder verlangt wird.
§11 Außerordentliche
Mitglieder:
(1) Außerordentliche Mitglieder sind Katja Linnemann, Marcel
Wendler, Harald Menzel und Thomas Voigt.
(2) Mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder können
außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
(3) Die außerordentliche Mitgliedschaft kann mit Mehrheit der
Stimmen der ordentlichen Mitglieder wieder aufgehoben werden.
§12 Gäste:
Gäste dürfen an den Stammtischsitzungen teilnehmen, wenn nicht
die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder widerspricht.
Abschnitt 3 - Organe
| §13 | Alterspräsident: (1) Dem Alterspräsident obliegt
die Präsentation des Stammtisches nach außen. |
![]() Karsten Knoblauch |
| §14 | Vorsitzender: (1) Der Vorsitzende übernimmt
die Leitung des regelmäßigen Stammtisches sowie im
Falle einer Abwesenheit des Alterspräsidenten dessen
Rechte und Pflichten. |
![]() Jörg Richter |
| §15 | Schatzmeister: (1) Der Schatzmeister verwaltet
nach § 7 Abs. 1 das Vermögen des Stammtisches. Dazu
wird er ein Kassenbuch führen. |
![]() Gerd Bussenius |
| §16 | Schriftführer: (1) Der Schriftführer
protokolliert unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 3
Beschlüsse und gemäß § 24 Abs. 2 Satzungsänderungen. |
![]() Jörg Reinhold |
| §17 | Frauenbeauftragter: (1) Der Frauenbeauftragte sorgt
dafür, dass der Stammtisch frei jeglicher femininer
Einflüsse regelmäßig stattfinden kann. |
![]() Jörg Hausmann |
| §18 | Schlichter: (1) Der Schlichter wird
unparteiisch und in letzter Instanz allgemein
interessierende Streitfälle schlichten. |
![]() Jürgen Stein |
§19 - ausgesetzt -
§20 Rücktritt,
Vertreter:
(1) Der Rücktritt von den in §§ 13-18 aufgeführten Ämtern
ist ausgeschlossen.
(2) Jeder Amtsinhaber bestimmt vor seiner Abwesenheit ein
ordentliches Mitglied als seinen Vertreter.
Abschnitt 4 - Beschlüsse
§21 Beschlussfähigkeit:
(1) Der Stammtisch ist beschlussfähig, wenn mindestens die
Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend ist.
(2) Beschlüsse können nur donnerstags im Gartenheim Burgstädt-Nord
gefasst werden, es sei denn, der Stammtisch findet gemäß § 4
Abs. 2 an einem anderen Ort statt.
§22 Beschlussfassung:
(1) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der
anwesenden ordentlichen Mitglieder gefasst.
(2) Beschlüsse werden in der Zeit von 19.oo Uhr bis 20.oo Uhr
gefasst.
(3) Beschlüsse werden mündlich gefasst.
(4) Sie sind schriftlich zu protokollieren, wenn die Mehrheit der
anwesenden ordentlichen Mitglieder es verlangt.
(5) Außerordentliche Mitglieder können angehört werden, ihre
Meinung muss aber nicht beachtet werden.
(6) Gäste haben nichts zu sagen.
§23 Stimmengleichheit:
(1) In einer Pattsituation zählt die Stimme des
Alterspräsidenten oder bei seiner Abwesenheit nach § 14 Abs. 1
die Stimme des Vorsitzenden doppelt.
(2) Sind beide Mitglieder nicht anwesend wird die Entscheidung
auf den nächsten Stammtisch vertagt.
§24 Satzungsänderungen:
(1) Für eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit der Stimmen der
ordentlichen Mitglieder erforderlich.
(2) Satzungsänderungen bedürfen der Schriftform.
Abschnitt 5 - Schlußbestimmungen
§25 Auslegen der
Satzung:
Die Satzung wird in ihrer jeweils geltenden Fassung nur als
Online-Version hier an diesem Platz verfügbar gemacht.
§26 In-Kraft-Treten:
Diese Satzung tritt am 01.10.2000 in Kraft.
- 1. Änderung am 01.05.2001,
betrifft § 19
- 2. Änderung am 09.01.2003, betrifft § 7 Abs. 1
- 3. Änderung am 30.12.2004, betrifft § 18 und § 11 Abs. 1
- 4. Änderung am 21.07.2005, betrifft § 22 Abs. 2 und 4, § 9
Abs. 1
- 5. Änderung am 25.08.2005, betrifft § 18, § 6 Abs. 1 und §
10 Abs. 1
- 6. Änderung am 01.01.2007, betrifft § 19
- 7. Änderung am 18.10.2007, betrifft § 11 Abs. 1
Burgstädt, den 14.09.2000