Satzung des Stammtisches "Die Elektromeister"

Abschnitt 1 - Allgemeines

§1 Name:
Der Stammtisch trägt den Namen "Die Elektromeister".

§2 Rechtsstellung:
Der Stammtisch ist ein nicht eingetragener Verein.

§3 Vereinszweck:
Vereinszweck ist die Pflege und Förderung der Geselligkeitskultur, der Abbau alltäglichen Frustes und die gegenseitige Hilfe in allen Lebenslagen.

§4 Stammtischzeit und -ort:
(1) Der Stammtisch trifft sich jeden Donnerstag um 19.oo Uhr im "Gartenheim Burgstädt-Nord" und endet regelmäßig gegen 22.oo Uhr.
(2) Ausnahmen von Ort und Zeit sind möglich und bedürfen einer Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder.
(3) Unentschuldigtes Zuspätkommen oder Fernbleiben wird mit 1 Euro Geldbuße geahndet.

§5 Stammtischgeburtstag:
(1) Der Stammtischgeburtstag ist aus Gründen, welche in der Historie zu suchen sind nicht mehr zu ermitteln und wird deshalb nicht begangen.
(2) Die Gründung des Stammtisches erfolgte im Jahr 1977.

§6 Sitzordnung:
(1) Die Sitzordnung lautet im Uhrzeigersinn, beginnend an der Stirnseite: Karsten Knoblauch, Jörg Hausmann, Jürgen Stein, Gerd Bussenius, Jörg Richter, Jörg Reinhold.
(2) Änderungen sind ausnahmsweise zulässig, wenn der Betroffene, dessen Sitzplatz anderweitig besetzt werden soll, zustimmt.
(3) Diese Regelung gilt nicht bei Veranstaltungen außerhalb des Stammlokals.

§7 Jahresbeitrag:
(1) Der Jahresbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 10 Euro, ist am ersten Donnerstag eines jeden Jahres zu entrichten und dient der Deckung der laufenden Kosten.
(2) Für eine anderweitige Verwendung ist eine Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder erforderlich.
(3) Am letzten Donnerstag eines jeden Jahres wird der Schatzmeister den Kassenbericht vorlegen, nach dessen Einsicht wird der Restbetrag der Umlage ins neue Jahr übernommen oder gemeinsam vertrunken.

§8 Öffentlichkeitsarbeit:
(1) Das gesprochene Wort verbleibt grundsätzlich am Stammtisch.
(2) Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit stehen ausschließlich dem Alterspräsidenten zu.
(3) Der Stammtisch präsentiert sich nach außen durch seine Webseite
www.unser-stammtisch.de.

§9 Besondere Veranstaltungen:
(1) Der Stammtisch trifft sich aller 4 Wochen zum Bowling oder zum Kegeln, wenn nicht ein anderer Termin beschlossen wurde.
(2) Ort und Zeit werden mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder beschlossen und im Veranstaltungsplan veröffentlicht.
(3) Weitere Veranstaltungsvorschläge können durch jedes ordentliche Mitglied zur Beschlussvorlage eingebracht werden.

Abschnitt 2 - Mitglieder

§10 Ordentliche Mitglieder:
(1) Ordentliche Mitglieder sind Gerd Bussenius, Jörg Reinhold, Karsten Knoblauch, Jörg Richter, Jörg Hausmann und Jürgen Stein.
(2) Die aktive ordentliche Mitgliedschaft endet auf natürliche Weise oder wenn es mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder verlangt wird.

§11 Außerordentliche Mitglieder:
(1) Außerordentliche Mitglieder sind Katja Linnemann, Marcel Wendler, Harald Menzel und Thomas Voigt.
(2) Mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder können außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
(3) Die außerordentliche Mitgliedschaft kann mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder wieder aufgehoben werden.

§12 Gäste:
Gäste dürfen an den Stammtischsitzungen teilnehmen, wenn nicht die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder widerspricht.

Abschnitt 3 - Organe

§13 Alterspräsident:

(1) Dem Alterspräsident obliegt die Präsentation des Stammtisches nach außen.
(2) Er wird die Veranstaltungen, welche nicht im Gartenheim Burgstädt-Nord stattfinden, organisieren.
(3) Er wird in der Eigenschaft des Oberhofzeremonienmeisters zu jedem besonderen Anlass eine kurze Ansprache halten.


Karsten Knoblauch
§14 Vorsitzender:

(1) Der Vorsitzende übernimmt die Leitung des regelmäßigen Stammtisches sowie im Falle einer Abwesenheit des Alterspräsidenten dessen Rechte und Pflichten.
(2) Des weiteren ist er der Vorsitzende der "Bikerfraktion".


  Jörg Richter
§15 Schatzmeister:

(1) Der Schatzmeister verwaltet nach § 7 Abs. 1 das Vermögen des Stammtisches. Dazu wird er ein Kassenbuch führen.
(2) Er wird laut § 7 Abs. 3 am letzten Donnerstag eines jeden Jahres einen kurzen Kassenbericht über das vergangene Jahr geben und nach Einsicht und Bestätigung des Kassenbuches für das kommende Jahr wieder gewählt.


Gerd Bussenius
§16 Schriftführer:

(1) Der Schriftführer protokolliert unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 Beschlüsse und gemäß § 24 Abs. 2 Satzungsänderungen.
(2) Dem Schriftführer obliegt die monatliche Aktualisierung des Internetauftrittes.
(3) Weiterhin führt er die Historie.


 Jörg Reinhold
§17 Frauenbeauftragter:

(1) Der Frauenbeauftragte sorgt dafür, dass der Stammtisch frei jeglicher femininer Einflüsse regelmäßig stattfinden kann.
(2) Er organisiert weiterhin die alljährlichen Feierlichkeiten zum Weihnachtsfest.
(3) In Zusammenarbeit mit dem Alterspräsidenten wird er an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen nach § 13 Abs. 2 mitwirken.


Jörg Hausmann
§18  Schlichter:

(1) Der Schlichter wird unparteiisch und in letzter Instanz allgemein interessierende Streitfälle schlichten.
(2) Die Entscheidung des Schlichters ist endgültig und beendet jegliche Diskussion.
(3) Ihm stehen auf Wunsch 15 Minuten Bedenkzeit zu.
(4) Ist der Schlichter nicht anwesend, wird der Streitfall niedergelegt und auf den nächsten Stammtisch mit dessen Anwesenheit vertagt.


Jürgen Stein

§19 - ausgesetzt -

§20 Rücktritt, Vertreter:
(1) Der Rücktritt von den in §§ 13-18 aufgeführten Ämtern ist ausgeschlossen.
(2) Jeder Amtsinhaber bestimmt vor seiner Abwesenheit ein ordentliches Mitglied als seinen Vertreter.

Abschnitt 4 - Beschlüsse

§21 Beschlussfähigkeit:
(1) Der Stammtisch ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend ist.
(2) Beschlüsse können nur donnerstags im Gartenheim Burgstädt-Nord gefasst werden, es sei denn, der Stammtisch findet gemäß § 4 Abs. 2 an einem anderen Ort statt.

§22 Beschlussfassung:
(1) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder gefasst.
(2) Beschlüsse werden in der Zeit von 19.oo Uhr bis 20.oo Uhr gefasst.
(3) Beschlüsse werden mündlich gefasst.
(4) Sie sind schriftlich zu protokollieren, wenn die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder es verlangt.
(5) Außerordentliche Mitglieder können angehört werden, ihre Meinung muss aber nicht beachtet werden.
(6) Gäste haben nichts zu sagen.

§23 Stimmengleichheit:
(1) In einer Pattsituation zählt die Stimme des Alterspräsidenten oder bei seiner Abwesenheit nach § 14 Abs. 1 die Stimme des Vorsitzenden doppelt.
(2) Sind beide Mitglieder nicht anwesend wird die Entscheidung auf den nächsten Stammtisch vertagt.

§24 Satzungsänderungen:
(1) Für eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder erforderlich.
(2) Satzungsänderungen bedürfen der Schriftform.

Abschnitt 5 - Schlußbestimmungen

§25 Auslegen der Satzung:
Die Satzung wird in ihrer jeweils geltenden Fassung nur als Online-Version hier an diesem Platz verfügbar gemacht.

§26 In-Kraft-Treten:
Diese Satzung tritt am 01.10.2000 in Kraft.

- 1. Änderung am 01.05.2001, betrifft § 19
- 2. Änderung am 09.01.2003, betrifft § 7 Abs. 1
- 3. Änderung am 30.12.2004, betrifft § 18 und § 11 Abs. 1
- 4. Änderung am 21.07.2005, betrifft § 22 Abs. 2 und 4, § 9 Abs. 1
- 5. Änderung am 25.08.2005, betrifft § 18, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 1
- 6. Änderung am 01.01.2007, betrifft § 19
- 7. Änderung am 18.10.2007, betrifft § 11 Abs. 1

Burgstädt, den 14.09.2000